AGB

Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen (AGB)
 Capacity Team Cologne GmbH & Co. KG.

Allgemeines

Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Im Falle anderer Abreden, die wir schriftlich anerkannt haben, gelten sie, soweit sie diesen Abreden nicht entgegenstehen. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.Auftragserteilung

Die Lieferungsaufträge sind für den Besteller bindend. Soweit Lieferungsangebote diesen Aufträgen vorausgehen, sind sie auf die Dauer von 3 Monaten als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.

Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit unseren Handelsvertretern oder Reisenden haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

2.Lieferung

Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung.

Die Transportwege zur Verwendungsstelle müssen so beschaffen sein, dass der Transport ohne Schwierigkeiten und Verzögerungen erfolgen kann. Lieferungen ins Ausland erfolgen aufgrund besonderer Vereinbarungen. Für die Unterbringung der gelieferten Ware muss bis zur Montage der nächstliegende, verschließbare Raum zur Verfügung stehen.

3.Liefertermin

Der von uns genannte Liefertermin wird nach Wochen angegeben und ist kein Fixtermin.

Wird die Lieferung durch Umstände, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung, Materialmangel, oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweise verzögert, so ist der Lieferer berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.

Der Lieferer ist verpflichtet, notwendige Lieferüberschreitungen dem Auftraggeber anzuzeigen. Soweit für den Besteller die VOL maßgebend ist, richtet sich sein Anspruch auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitungen nach VOL Teil B. Eine Vereinbarung von Vertragsstrafen ist ausgeschlossen.

Änderungswünsche des Auftraggebers hinsichtlich des Liefertermins können nur berücksichtigt werden, wenn sie 6 Wochen vor Auslieferung uns schriftlich mitgeteilt werden.
Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

4. Garantie

Wir gewähren eine Garantie für die Dauer von einem Jahr, die alle Mängel erfasst, die Ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben.
Für Produkte aus der elektronischen Medientechnik gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten.
Die Garantie umfasst nicht den natürlichen Verschleiß und nicht Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, wie Aufstellung in nassen Nebenräumen, Einlagerung in feuchten Kellern oder auf Dachböden, fehlender Schutz vorstarker Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung, mutwillige Beschädigung, sowie Veränderung der Möbel durch Dritte. Soweit von uns eine Gewährleistungsbürgschaft gefordert wird, ist diese nach einem Jahr zurückzugeben.

5. Mängelrügen und Haftung

Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 1 Woche nach Eintreffen der Lieferung, spätestens sofort nach erfolgter Montage, dem Lieferer schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer zunächst das Recht zu, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferungen zu leisten.
Darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz oder Deckungskauf sind ausgeschlossen, Rücksendungen beanstandeter Waren soll nur mit Einverständnis es Lieferers erfolgen. Unwesentliche Abweichungen in Maßen und der Form berechtigen nicht zur Beanstandung, Sonderanfertigungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

6.Zahlung

Unsere Rechnungen einschließlich Montagekosten sind zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzug. Sollten durch Umstände, die wir zu vertreten haben, noch nicht alle Leistungen erbracht sein, so können bis 10% der Rechnungssumme bis zur endgültigen Erledigung aller Arbeiten einbehalten werden. Eine Einbehaltung von Sicherheitsleistungen ist nur dann als berechtigt anzusehen, wenn diese zuvor schriftlich im Sinne von § 18 VOL/B vereinbart war. Im übrigen ist Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe der gültigen Kontokorrentzinssätze berechnet werden.
Für die vorbehaltlose Anerkennung der Schlussrechnung lt. §17 Abs.6 VOL/B ist eine vorherige Bekanntgabe der Einzelaufträge entsprechend unseren Auftrags-Nummern von Seiten des Auftraggebers notwendig.
Bei einer Objektgröße am 25.000,-- Euro gelten folgende Zahlungsbedingungen:
30% bei Auftragseingang bzw. Beginn der technischen Klärung
60% bei Auslieferung/Bereitstellung
10% bei Abnahme

Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht aufgrund dieser Vereinbarung nicht innerhalb von einer Kalenderwoche nach, sind wir berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen. Dadurch bedingte Verzögerungen sind in Vertragsstrafe-Vereinbarungen nicht einzurechnen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers.
Gerichtsstand ist Köln
a) Wenn der Besteller Kaufmann ist
b) Für Mahnverfahren
c) Wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie sind auf Verlagen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Lieferers weitergegeben werden. Musterstücke sind nach Vereinbarung spätestens jedoch nach 4 Monaten zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen.
Musterstücke in Sonderanfertigung werden nur gegen feste Rechnung geliefert.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer, alle Forderungen die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Müssen wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, so werden die zurückgenommenen Gegenstände entsprechend dem Zeitwert gutgeschrieben. Zur Bestimmung des Zeitwertes kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Diese Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat außerdem die Kosten der Demontage und des Transportes zu tragen.
Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Miteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer untersagt.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Weiterverarbeitung unserer Ware entstandenen neuen Produkte, auch dann, wenn dies durch Verbindungen mit anderen Produkten erreicht wird.
Etwaigen Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte, die der Käufer an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er hiermit an uns ab. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er bei Vertragsabschluß mit uns bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.

10.Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch gemeinsam zu treffende Vereinbarungen durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommen.

11. Montagebedingungen

Produkte, für die eine Montage erforderlich ist, werden gleichzeitig mit der Lieferung oder innerhalb von ca. 14 Tagen montiert.
Können von uns angegebene bzw. sich aufgrund obiger Montagebedingungen ergebende Termine seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden, so wird er mit uns unverzüglich, jedoch nicht später als eine Woche vor Montage, einen Termin abstimmen. Der Auftraggeber wird für die Lagerung der Ware entsprechende Räume zur Verfügung stellen. Diese müssen abschließbar und bis zur endgültigen Montage dem Zugriff Dritter entzogen sein. Während der Montage dürfen sich nur diejenigen Arbeiter und Handwerker in den Räumen aufhalten, die mit diesen Arbeiten betraut sind. Bauseits notwendig werdende Umtransporte gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
Sollte durch Verschulden des Bestellers der Montagetermin nicht eingehalten werden können, z.B. die Monteure wegen ungenügenden Baufortschritts, fehlender Installationsanschlüsse oder fehlender elektrischer Energie sowie nicht vollständiger Angaben hinsichtlich der Montageorte nicht montieren können, so gehen die dadurch verursachten Kosten ebenso wie die Kosten einer nicht vereinbarten Montageunterbrechung zu Lasten des Bestellers. Jede zusätzlich notwendige Anfahrt wird in Höhe der nachgewiesenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Wir bemühen uns, vereinbarte Montagetermine einzuhalten. Sollten sich jedoch ohne unser Verschulden Verzögerungen bei der Montage ergeben, so begründet dies keinerlei Ersatzansprüche des Auftraggebers. Für die Montage wird in gleichem Umfang die Gewährleistung übernommen, wie für Lieferungen nach Ziffer 4 der AGB.

12. Bedingungen für die Ausführung von Reparaturen und Ersatzteillieferungen

Die Annahme des Auftrages erfolgt schriftlich, durch Belieferung oder durch den Beginn unserer Tätigkeit.
Ihre Kundendienst-Anforderung wird schnellstens erledigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Erledigung- um die Kosten für beide Seiten so niedrig wie möglich zu halten- innerhalb der nächsten Tour in Ihrem Gebiet durchführen.
Falls ein vereinbarter Montagetermin Ihrerseits nicht eingehalten werden kann, bitten wir um umgehende Information, da wir sonst unserer entstandenen Kosten berechnen müssen.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Wand-, Boden- und Deckenverhältnisse sind uns spätestens mit Auftragserteilung anzugeben. Unsere Montagekonditionen setzen festes Mauerwerk mit ebener Oberfläche ohne Nischen und Vorsprünge in lotrechten Wänden, Böden und Decken für normale Dübelmontage voraus. In abgehängten Decken sind bauseits ausreichend große Lücken offen zu halten, die nach unserer Montage bauseitig passgenau zu schließen sind. Montagematerial und -zeiten, die beim Fehlen dieser Voraussetzungen durch uns verbraucht bzw. aufgewendet werden, berechnen wir zusätzlich. Angaben über bauseits zu legende elektrische Versorgungsleitungen sind unseren entsprechenden technischen Merkblättern bzw. Unterlagen zu entnehmen. Der Anschluss hat bauseits durch zugelassene Elektriker zu erfolgen.

Soweit bauliche Vorkehrungen für die Montage unserer Produkte notwendig sind, müssen diese nach den von uns vorgegebenen Plänen ausgeführt werden!